Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung stehen allen Person zu, bei denen über einen längeren Zeitraum (ein halbes Jahr) ein anerkannter Pflegebedarf vorliegt.
Was ist zu tun: Als Erstes muss bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag gestellt werden, diese wiederum beauftragt die zuständige Pflegeversicherung. Eine Gutachterin oder ein Gutachter des medizinischen Dienstes (MD) kommt zu Ihnen nach Hause und ermittelt den Hilfebedarf anhand eines festgelegten Schemas. Danach wird der Pflegegrad errechnet. Bei Anerkennung eines Pflegegrades beginnt rückwirkend der Leistungsanspruch mit dem Tag der Antragstellung. Selbstverständlich können Sie, falls Sie mit der Einordnung des Pflegegrades nicht einverstanden sind, Widerspruch einlegen.
Die Höhe der monatlichen Grundleistungen steigt mit dem Pflegegrad. Es gibt zusätzliche Leistungen, die bei jedem Pflegegrad möglich sind, aber im Einzelfall nur durch Beratung transparent werden. Die komplexen Leistungen für jeden Pflegegrad und weitere Informationen finden Sie einzeln auf den Seiten der Alzheimer Gesellschaft Oldenburg e.V.
Eine verständlich ausgeführte Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie HIER
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Schwerbehinderung
Für Menschen mit Demenz kommen zusätzlich Leistungen in Betracht, die im Zusammenhang mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung stehen; dazu gehört auch die Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII.
Ab einem gewissen Schweregrad wird die Alzheimer/ Demenz als Schwerbehinderung anerkannt. Erfahrungsgemäß erhalten die meisten Alzheimer-Patienten im mittleren Stadium der Erkrankung einen Grad der Behinderung von 100 Prozent. Die Antragstellung erfolgt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Auch dazu finden Sie ausführliche Informationen auf den Seiten der Oldenburger Alzheimer Gesellschaft e. V.