Pflegeleistungen zum Nachschlagen
In der Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit lassen sich, gut verständlich aufgeführt, mögliche Betreuungsleistungen nachlesen. Zusätzlich steht Ihnen ein Pflegeberatungsgespräch zu, in dem individuell auf Ihre Bedürfnisse geschaut und die passende Unterstüzungskombination herausgearbeitet wird.
Hinter diesem LINK verbirgt sich die Broschüre.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, nach § 45b SGB XI, zur Verfügung. Broschüre Link
Seit Anfang 2017 werden gemäß § 45b SGB XI jedem Patienten bzw. jeder Patientin, unabhängig vom Pflegegrad, zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich von der Pflegeversicherung an Leistungen zur Verfügung gestellt. Die monatliche Summe wird nicht an die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen ausgezahlt, sondern kann verwendet werden für Dienstleistungen, die von anerkannten Institutionen durchgeführt werden.
Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
- Betreuungs- und Aktivierungsgruppen
- der Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer (sogenannter Alltagsbegleiter: innen) zur stundenweisen Entlastung zu Hause.
- Unterstützung durch Beratungen und Informationsgaben.
- Hilfe bei der Bewältigung des Haushalts oder der Organisation von weiterführenden Hilfeleistungen
Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Oldenburg
Unter anderem bieten folgende Einrichtungen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI im ambulanten Bereich in Oldenburg an. Sie erhalten dort vorab eine einzelfallbezogene und ausführliche Beratung über diese zusätzliche Leistung.
Bümmersteder SeniorenBüro - BSB
DemenzHilfe Oldenburg e.V.
evasenio - Ev. Seniorenhilfe Eversten/Bloherfelde e.V.
HISB-Betreuungsdienst Oldenburg GmbH
Seniorenbegleitung Oldenburg Nord - SON
Seniorenbegleitung Oldenburg Süd - SOS
sfb Betreuung Zwischenahn
Himmlische Haushaltshilfen GmbH (reine Haushaltsreinigung über die Pflegekasse abrechenbar)
Das Haushaltsteam GmbH (reine Haushaltsreinigung über die Pflegekasse abrechenbar)
Informationen für niedrigschwellige Betreuungsangebote in Niedersachsen
Die Landesvereinigung für Gesundheit in Niedersachsen betreibt eine Internetplattform mit Informationen für niederschwellige Betreuungsangebote in Niedersachsen. Das Portal richtet sich in erster Linie an Einrichtungen, die niederschwellige Betreuungsangebote aufbauen und anbieten möchten, sowie an Multiplikator: innen aus dem Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich, die über niedrigschwellige Betreuungsangebote informieren und beraten.
Leistungen der Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen vorübergehend nicht gesichert ist,
ist die Kurzzeitpflege (Broschüre, S. 38/39) in einer stationären Einrichtung ein möglicher Ausweg. Diese Lösung kann zum Beispiel in folgenden Fällen infrage kommen:
wenn der oder die pflegende Angehörige erkrankt, erschöpft oder auf Reisen ist,
nach einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person,
wenn die Grenzen der häuslichen Versorgung erreicht sind, also beim Übergang in eine dauerhafte Heimunterbringung
Kurzeitpflegeleistungen nach § 42 SGB XI können für eine vorübergehende Betreuung in einer stationären Einrichtung verwendet werden. (Stand 2022 / 1.774,- €) Diese Leistung steht zusätzlich und unabhängig zu den Leistungen der Verhinderungspflege zur Verfügung.
Wichtig zu wissen:
Der Betrag der Kurzzeitpflegeleistung wird zum Begleichen der anfallenden Kosten für die pflegerischen Leistungen genutzt. Bei einem stationären Aufenthalt -während der Kurzzeitpflege- kommen weitere Kosten hinzu, die durch Eigenleistung finanziert werden müssen. Unterkunfts- und Verpflegungs- sowie Investitionskosten sind selbst zu begleichen.
Leistungen der Kurzzeitpflege lassen sich über das Jahr aufgeteilt in Anspruch nehmen, eine Nutzung an einem Stück ist nicht notwendig. Anteilig besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bereich der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege zu kombinieren. Die Möglichkeiten und Bestimmungen der Leistungsnutzung sind vielfältig. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Pflegekasse, um die bestehenden Ansprüche vollumfänglich einsetzen und verwenden zu können.
Kurzzeitpflege kann grundsätzlich von jedem Pflegeheim geleistet werden. Allerdings gestaltet sich die Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz oftmals sehr schwierig, da die Heime voll belegt sind. In Oldenburg führt die Suche nach einem freien Kurzzeitpflegeplatz bisweilen weit ins Umland (Stand Februar 2023).
Zusätzlich gilt es zu bedenken, dass der vorübergehende Aufenthalt in einem Heim für Menschen mit Demenz sehr belastend sein kann. Die Verhinderungspflege ermöglicht hingegen sehr flexible Lösungen für den Ersatz der Pflegeperson.
Leistungen der Verhinderungspflege
Fällt die pflegende Person – zum Beispiel Ehegatte, Partnerin, Tochter oder Sohn – wegen Krankheit, Urlaub oder eigener Termine aus und muss ersetzt werden, so lassen sich die Leistungen der Verhinderungspflege § 39 SGB XI nutzen (Broschüre S. 23), um eine Vertretung (Ersatzpflegekraft) zu finanzieren. (Stand 2022 / 1.612, - € je Kalenderjahr)
Als „Ersatzpflegekraft“ kann die Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung, eines ambulanten Dienstes, aber auch die Betreuung durch Nachbarn und Bekannte eingesetzt werden!
Zur Erstattung der Kosten ist ein separater Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Dieser kann vorausschauend oder rückwirkend formuliert werden. Die Dauer einer Verhinderung darf sich über einzelne Stunden, Tage oder Wochen erstrecken (beliebig viele Zeitabschnitte im Jahr). Wichtig ist ein Nachweis bzw. eine Quittung über gezahlte Aufwandsentschädigungen, welcher zur Abrechnung der Pflegekasse vorgelegt werden muss.
Tipp: Anteilig lassen sich auch Leistungen aus der Kurzzeitpflege zur Ergänzung der Verhinderungspflege verwenden. (Stand 2022 / bis zu 806,- €) Gerade für die Betreuung/Versorgung von Menschen mit großen kognitiven Einschränkungen kann dieser Puffer zur Versorgung in der Häuslichkeit sehr hilfreich sein.
Die Möglichkeiten und Bestimmungen der Leistungsnutzung sind vielfältig. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Pflegekasse, um den bestehenden Anspruch vollumfänglich einsetzen und verwenden zu können.
Ausführliche Informationen erhalten Sie u. a. auch über die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. und den Senioren- und Pflegestützpunkt der Stadt Oldenburg
Publikationen
Alzheimer Gesellschaft Oldenburg e. V.
Senioren- und Pflegestützpunkt der Stadt Oldenburg
Erfahren Sie Entlastung durch eine Einrichtung der Tagespflege
Das Angebot in den Tagespflegeeinrichtungen richtet sich vorrangig an ältere Menschen mit körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit. Durch die Tagesobhut haben die Betroffenen die Möglichkeit, noch lange im häuslichen Umfeld wohnen bleiben zu können. Oftmals kann ein notwendig werdender Umzug in eine stationäre Einrichtung für einen langen Zeitraum hinausgeschoben werden.
Zusätzlich zur Förderung sozialer Kontakte bieten die Tagespflegeeinrichtungen den Tagesgästen eine sinnvolle Tagesstruktur mit Beschäftigungsangeboten, gemeinsamen Mahlzeiten und Ruhephasen. Die Angebote richten sich nach den bestehenden Fähigkeiten, den Gewohnheiten und Interessen der Gäste.
Neben der Betreuung der Tagesgäste ist die Entlastung für pflegende Angehörige ein sehr wichtiger Aspekt dieses Angebots. Angehörige sind häufig einer hohen Belastung ausgesetzt - besonders dann, wenn sie noch im Berufsleben stehen oder selbst schon betagt sind. Mit dem Wissen um die gute Versorgung in der Tagespflege können Angehörige erforderliche persönliche Freiräume für sich selbst nutzen. Die Abrechnung der Tagespflegeleistungen erfolgt über den Träger der Tagespflege und den Pflegekassen. Diese stellen je nach Pflegegrad ausgerichtet ein Budget zur Verfügung. Schauen Sie hier in der, oben auf der Seite, aufgeführten Broschüre auf Seite 36/37.